Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: 20. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schechinger Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), Fellbacher Straße 176, 70327 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 806116 (nachfolgend „Schechinger Digital“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Marketing-, Webentwicklungs-, Software-, CRM-, Automatisierungs-, KI-, Wartungs-, Support- und sonstige digitale Leistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Schechinger Digital schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Schechinger Digital ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
Ein kostenloses Erstgespräch, eine Potenzialanalyse oder eine sonstige Vorbesprechung ist unverbindlich und begründet noch keinen entgeltlichen Auftrag.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch eine übereinstimmende Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande. Soweit das Angebot keine andere Bindungsfrist nennt, kann es innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.
Die AGB müssen dem Auftraggeber vor oder spätestens bei Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt und in das Angebot oder den digitalen Annahmeprozess einbezogen werden. Eine nachträgliche Übersendung genügt nicht für den bereits geschlossenen Vertrag.
3. Leistungsumfang und Leistungsarten
Art, Umfang, Ziele, Leistungsbestandteile, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem sonstigen in Textform vereinbarten Projektumfang.
Soweit ein konkret herzustellender Erfolg vereinbart ist, insbesondere bei der Erstellung einer bestimmten Website, eines definierten Designs oder einer spezifizierten Softwarefunktion, gelten die Vorschriften über Werkleistungen. Beratungs-, Betreuungs-, Optimierungs-, Marketing-, SEO-, GEO-, Support- und laufende Entwicklungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde.
Schechinger Digital ist in der Wahl der fachgerechten Umsetzungsmethode frei, soweit keine konkrete Methode vereinbart ist und die berechtigten Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber selbstständig nutzbar oder im Projektablauf sachlich gerechtfertigt sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereit. Er prüft Zwischenstände und Rückfragen innerhalb der vereinbarten Fristen, hilfsweise innerhalb von fünf Werktagen.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Weisungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und sonstige Rechte Dritter sowie die Zulässigkeit beworbener Produkte und Aussagen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach vorherigem Hinweis zusätzlich vergütet werden. Schechinger Digital ist nach angemessener Fristsetzung berechtigt, betroffene Arbeiten bis zur Mitwirkung auszusetzen.
Der Auftraggeber erstellt vor Eingriffen in bestehende Systeme eine aktuelle, überprüfbare Datensicherung, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
5. Projektablauf, Freigaben und Änderungswünsche
Schechinger Digital darf für den Projektablauf angemessene Meilensteine und Freigabeschritte vorsehen. Eine vom Auftraggeber erteilte Freigabe gilt für den freigegebenen Stand; spätere Änderungen daran sind Änderungswünsche.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt. Schechinger Digital teilt vor Ausführung mit, wenn ein Wunsch voraussichtlich Zusatzaufwand oder Terminverschiebungen auslöst. Die Vergütung richtet sich nach dem Nachtragsangebot oder, wenn ein Stundensatz vereinbart ist, nach diesem Stundensatz.
Korrekturen, die zur Herstellung des ursprünglich vereinbarten Zustands erforderlich sind, gelten nicht als vergütungspflichtige Änderungswünsche.
6. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindliche Fixtermine, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um Plantermine.
Leistungsfristen beginnen erst, wenn die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und der Auftraggeber alle zum Start erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat. Nachträgliche Änderungen, fehlende Freigaben und Störungen in Drittsystemen verlängern Fristen angemessen.
Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden, insbesondere Ausfälle von Netzen oder Drittplattformen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und nimmt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses wieder auf.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, zeigt Schechinger Digital die Fertigstellung an und fordert den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist, hilfsweise innerhalb von zehn Werktagen, und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter konkreter Benennung mindestens eines Mangels.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wird die Abnahme nicht innerhalb einer von Schechinger Digital gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gelten die gesetzlichen Folgen des § 640 Abs. 2 BGB.
Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie vereinbart wurden oder der jeweilige Leistungsteil wirtschaftlich selbstständig nutzbar ist und Schechinger Digital ausdrücklich zur Teilabnahme auffordert.
8. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei vereinbarten Abschlags- oder Meilensteinzahlungen ist Schechinger Digital erst nach Eingang der jeweils fälligen Zahlung zur Fortsetzung des nächsten Leistungsabschnitts verpflichtet.
Budgets für Werbung, Domains, Hosting, Software, Lizenzen, Stockmaterial, Drittanbieter, Reisekosten oder sonstige Fremdleistungen sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich ausweist. Andernfalls trägt der Auftraggeber diese Kosten nach vorheriger Freigabe zusätzlich.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Ersatzansprüche. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf Schechinger Digital Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen, sofern dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
9. Drittanbieter, Plattformen und Konten
Für Leistungen können Drittanbieter und Plattformen eingesetzt werden, etwa Hosting-, Domain-, CRM-, Analyse-, Werbe-, Termin-, Kommunikations-, KI- oder Softwareanbieter. Deren Bedingungen gelten im jeweiligen Vertragsverhältnis zusätzlich. Schechinger Digital schuldet keine Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise fremder Dienste.
Konten, Domains und Werbekonten werden nach Möglichkeit im Namen und unter Kontrolle des Auftraggebers eingerichtet. Soweit Schechinger Digital sie vorübergehend verwaltet, bleiben Nutzungsrechte und Zugänge Dritter unberührt. Der Auftraggeber trägt laufende Drittanbietergebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Änderungen von Schnittstellen, Richtlinien, Algorithmen, Preisen oder Funktionen eines Drittanbieters können Anpassungen erforderlich machen. Solche Anpassungen sind nur geschuldet, wenn sie vom vereinbarten Wartungsumfang erfasst oder gesondert beauftragt werden.
10. Websites, Software, CRM und Wartung
Sofern Hosting, Wartung, Support, Backups, Sicherheitsupdates oder technische Überwachung nicht ausdrücklich vereinbart sind, endet die Leistung mit der Übergabe bzw. Abnahme des vereinbarten Projektergebnisses. Ein dauerhafter störungsfreier Betrieb ist dann nicht geschuldet.
Der Auftraggeber ist nach Übergabe für die rechtmäßige und sichere Nutzung seiner Website, Software und CRM-Systeme verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Benutzer- und Rechteverwaltung, Datenschutzinformationen, Löschfristen, Einwilligungen, Datensicherungen und die Prüfung späterer Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
Bei vereinbarter Wartung richten sich Reaktionszeiten, Leistungsfenster, Sicherungsumfang und Verfügbarkeit ausschließlich nach dem Angebot oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung. Wartung ist keine Garantie gegen jede Störung, Sicherheitslücke oder Datenverlust.
11. SEO, GEO, Werbung und wirtschaftliche Ergebnisse
Suchmaschinen, KI-Systeme, Werbeplattformen und soziale Netzwerke entscheiden nach eigenen, veränderlichen Regeln über Rankings, Empfehlungen, Reichweite, Anzeigenfreigaben und Ausspielung. Schechinger Digital schuldet daher keine bestimmte Position bei Google, keine Nennung in KI-Systemen und keine bestimmte Zahl von Leads, Kunden, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich und messbar garantiert wurde.
Prognosen, Potenzialanalysen, Medienpläne und Kennzahlen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten und Annahmen. Sie sind keine Garantie. Der Auftraggeber bleibt für Preise, Angebot, Vertrieb, Bearbeitung von Anfragen und die Rechtmäßigkeit seiner Werbeaussagen verantwortlich.
12. KI-gestützte Leistungen
Schechinger Digital darf KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit dies fachlich vertretbar, datenschutzrechtlich zulässig und mit vereinbarten Vertraulichkeitsanforderungen vereinbar ist. Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden nur in dem Umfang an einen KI-Anbieter übermittelt, der vertraglich und rechtlich abgesichert ist.
KI-generierte Inhalte können sachliche Fehler, rechtliche Risiken, Verzerrungen oder Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten enthalten. Schechinger Digital führt die vertraglich geschuldete Prüfung durch; der Auftraggeber prüft und genehmigt Inhalte vor ihrer Veröffentlichung im Hinblick auf seine fachlichen, regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen.
Soweit KI-Ausgaben mangels menschlicher Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt oder nicht exklusiv sind, wird keine weitergehende Rechtsposition zugesagt. Gesetzlich geschützte individuelle Bearbeitungen bleiben hiervon unberührt.
13. Nutzungsrechte und Herausgabe
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte an den für ihn individuell erstellten und abgenommenen Arbeitsergebnissen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
Vorbestehende Komponenten, allgemeine Methoden, Know-how, Vorlagen, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeuge und nicht kundenspezifische Module verbleiben bei Schechinger Digital oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält daran nur die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
Offene Arbeitsdateien, Quellmaterial, editierbare Design-Dateien, Dokumentationen oder Quellcode werden nur herausgegeben, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Zugangsdaten und kundeneigene Inhalte werden nach Vertragsende in einem üblichen Format herausgegeben, soweit keine Zurückbehaltungsrechte an fälligen, unbestrittenen Forderungen bestehen.
Eine öffentliche Verwendung von Name, Logo oder Projekt des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen gesonderter Zustimmung.
14. Rechte an bereitgestellten Inhalten und Freistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Daten, Musik-, Video- und sonstigen Inhalten verfügt und dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzt.
Wird Schechinger Digital wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalts oder einer verbindlichen Weisung berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Schechinger Digital von den daraus entstehenden angemessenen Kosten und Ansprüchen frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Schechinger Digital informiert ihn unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
15. Mängelrechte
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber beschreibt einen Mangel nachvollziehbar und stellt die zur Reproduktion erforderlichen Informationen bereit. Schechinger Digital erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht vereinbarte Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, ungeeignete Systemumgebungen, fehlende Mitwirkung, Drittanbieteränderungen oder eine Nutzung entgegen der Dokumentation zurückzuführen ist, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Umstand für den Mangel nicht ursächlich war.
Reine Geschmacksänderungen oder nachträgliche Zieländerungen sind keine Mängel, wenn der freigegebene oder vereinbarte Stand fachgerecht umgesetzt wurde.
16. Haftung
Schechinger Digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schechinger Digital. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei wird, soweit zulässig, vorab informiert.
Beide Parteien erfüllen ihre jeweils anwendbaren Datenschutzpflichten. Soweit Schechinger Digital personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt insbesondere für Rechtsgrundlagen, Transparenz, Betroffenenrechte und Weisungen verantwortlich.
Schechinger Digital darf fachkundige Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden sie entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.
18. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Begleichung der Vergütung. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen laufender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
Ist bei einer auf unbestimmte Zeit geschlossenen laufenden Leistung keine Kündigungsfrist vereinbart, kann sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstößt, fällige Zahlungen dauerhaft nicht leistet oder die Fortsetzung aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar ist.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare, freigegebene Fremdkosten sind zu vergüten. Bei Werkleistungen richtet sich die Abrechnung im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.